Auftragsbücher voll, Produktion stockt

Shownotes

Meldung 1: Auftragseingang vs. Produktion im Verarbeitenden Gewerbe

Destatis meldete vergangene Woche: Der reale Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe stieg im Juni 2026 gegenüber Mai saison- und kalenderbereinigt um 3,1 %. Die Produktion im selben Monat legte lediglich um 0,2 % zu. Ohne Großaufträge war der Auftragseingang sogar um 0,5 % niedriger als im Vormonat. Die Industrieproduktion (ohne Energie und Bau) blieb gegenüber Mai unverändert (0,0 %).

Konsequenz für Zulieferer: Hohe Auftragsbestände der Kunden signalisieren noch keinen gesicherten Abrufzeitpunkt. Zwischen Bestellung und tatsächlichem Abruf entsteht ein Lagerfinanzierungspuffer. Empfehlung: eigene Abrufhistorie der letzten drei Monate auswerten und Kunden mit der größten Auftrag-Abruf-Lücke gezielt ansprechen.

Meldung 2: Energiepreise im Großhandel vs. Betriebsrechnung

Der BDEW hat Anfang August (Quick-Check vom 5. August 2026) gemeldet, dass die Großhandelspreise für Strom und Gas gegenüber dem Schock vom März nachgeben. Am Spotmarkt liegt Strom laut BDEW-Daten dennoch rund 10 % über dem Vorjahresniveau, Gas rund 37 % darüber. Laufende Lieferverträge schirmen Betriebe derzeit von der Entspannung ab.

Konsequenz: Wessen Energievertrag im Herbst ausläuft, verhandelt erstmals seit dem Frühjahr in einem fallenden Markt. Jetzt Auslauftermin prüfen, Vertragstyp (Festpreis vs. Index) klären und Neuabschluss-Fenster definieren.

Meldung 3: Mindestlohn ab 1. Januar 2027

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro (aktuell seit 1. Januar 2026) auf 14,60 Euro pro Stunde. Beschlossen von der Mindestlohnkommission im Juni 2025, per Verordnung des Bundeskabinetts umgesetzt.

Was daran hängt: Lohnstrukturen in unteren Gruppen, Kalkulationen mit Jahreslaufzeit, Arbeitsverträge mit festem Stundensatz, Angebote für Leistungen im nächsten Jahr sowie Preisanpassungen externer Dienstleister (Reinigung, Logistik).

Ebenfalls ab 1. Januar 2027: Die Minijob-Grenze steigt von 603 Euro auf 633 Euro monatlich.

Empfehlung: Lohnstruktur nicht nur an der Untergrenze prüfen, sondern auch die Gruppen darüber auf Stauchungseffekte analysieren. Angebote mit Laufzeit ins nächste Jahr noch im Herbst neu kalkulieren.

Zahl des Tages: 8,3 Millionen

Laut Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Basis: Verdiensterhebung April 2024) sind maximal 8,3 Millionen Beschäftigungsverhältnisse von der Mindestlohnanhebung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 betroffen. Das entspricht rund 21 % aller Beschäftigungsverhältnisse. Die Verdienstsumme steigt dadurch schätzungsweise um rund 4 % (ca. 430 Millionen Euro). Hinweis: Die Schätzung gilt als Obergrenze, da spätere Lohnsteigerungen nicht berücksichtigt wurden. Eine aktualisierte Schätzung auf Basis der Verdiensterhebung April 2025 nennt maximal 7 Millionen betroffene Jobs (ca. 18 %).

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